Das Baurekursgericht bestätigte - in Anwendung des Umweltschutzgesetzes - ein von der Gemeinde angeordnetes nächtliches Glockentragverbot auf einer Weide in einem 200m-Umkreis zu Wohnhäuser eines Weiler in der Landwirtschaftszone.
Das Baurekursgericht bestätigte - in Anwendung des Umweltschutzgesetzes - ein von der Gemeinde angeordnetes nächtliches Glockentragverbot auf einer Weide in einem 200m-Umkreis zu Wohnhäuser eines Weiler in der Landwirtschaftszone.