Etwas befremdend (betreffend Zeitpunkt) bringt der Stadtrat Zürich die für die anstehende Projekt-Baubewilligung erst einmal notwendigen Grundlagen-Beschlüsse zur Publikation: Just beim Ferienbeginn, dem Tag, da viele Familien und GrundeigentümerInnen in die Ferien verreisten oder sich mit dem Ferienbeginn befassen. (PublikationenGestPlanZonenPlaRev10.7.2015) Die Rekursfristen (bis 10.8.2015) werden angesetzt einmal für:
- Teilrevision des Zonenplans: Die Stadt beschliesst eine EINZONUNG (statt Erholungszone), und zwar in eine 5-(tw. 4-)geschossige Quartiererhaltungszone (bestehend: nur 3-geschossig) mit erheblichem Höhensprung.
- Gestaltungsplan Hornach: Rund um das (im August wohl zu bewiligende...) Bauprojekt wird ein Gestaltungsplan festgesetzt, um zusätzliche Privilegierungen des Projekts gegenüber der Grundordnung zu rechtfertigen.
Das Zonenplan-Revisions-Vorpreschen der Stadt vor die laufende BZO-Revision erstaunt; auch angesichts der rasanten Wohnbauentwicklung der letzten Jahre gehen. Sowohl aus richtplanerischer Sicht als auch vor dem Hintergrund des Einzonungs-Moratoriums (Kulturlandinitiative) erscheint es tw. als fragwürdig ...TRevisionZonenplan_Gestaltungsplan