Mit der zur Abstimmung gelangenden Änderung soll die bisher einmalig um 20 Tage erstreckbare Frist für die Beantwortung eines Rekurses oder einer Beschwerde als gesetzliche Frist ausgestaltet und auf die Dauer der Rechtsmittelfrist fixiert werden. Die Neuerung wäre nicht nur für die Verwaltung, welche aus Kapazitätsgründen regelmässig auf eine Fristerstreckung angewiesen ist, sondern auch für die Anwaltschaft einschneidend. Qualitativ hochstehende Eingaben sollten auch in komplexen Verfahren oder bei kurzfristiger Mandatierung möglich sein und dienen der Rechtsfindung. Überdies würde das Problem der langen Verfahrensdauern mit der Gesetzesnovelle nicht gelöst, weil Behörden und Gerichte für die Entscheidfindung in der Regel ungleich länger benötigen. Auch der Regierungsrat, die Gemeinden und das Verwaltungsgericht stehen der Änderung ablehnend gegenüber.
Mehr dazu vgl. die Stellungnahme des Zürcher Anwaltsverbandes