Die neue Einordnungsbestimmung von § 238 Abs. 4 PBG ist am 1. April 2013 in Kraft getretenen: Nachbarrekurs gegen Baubewilligung für u.a. Solaranlage zweier EFHs als unbegründet abgewiesen. Das Baurekursgericht äussert sich zur übergangsrechtlichen Beachtung dieser Bestimmung im Rechtsmittelverfahren; zur Auslegung dieser Regelung im Verhältnis zu Bauordnungsbestimmungen der Gemeinden und zum Vorbehalt des Bundesumweltschutzrechts..(BRGE II Nr. 0070/2013 vom 7. Mai 2013).