Die Initiative «Wohnen im Oberengadin» der Freien Liste verlangt einen Erstwohnungsanteil von 50 Prozent in allen Bauzonen der elf Oberengadiner Gemeinden. Erfasst werden sollen auch bereits bestehende Wohnungen, wenn sie baulich wesentlich verändert werden. Der Kreisrat Oberengadin erklärte die Initiative vor einem Jahr für ungültig. Das kantonale Verwaltungsgericht gab anschliessend aber den Initianten Recht und wies den Kreis Oberengadin an, die Initiative in den betroffenen Gemeinden zur Abstimmung zu bringen. Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobenen Beschwerde des Kreises Oberengadin nun gar nicht erst eingetreten. Laut dem Gericht räumt das kantonale Recht nur den Gemeinden, nicht aber den Kreisen in gewissen Bereichen Autonomie ein. Der Kreis sei damit nicht beschwerdeberechtigt.
Ob die regionale Initiative nach der Annahme der Eidgenössischen Zweitwohnungsinitiative, welche den Zweitwohnungsanteil auf maximal 20 Prozent beschränkt, noch Bedeutung hat, ist fraglich (Quelle: Jusletter).
Urteil 1C_37/2012 vom 10. Mai 2012
Die Entwicklung ist (noch) nicht absehbar: Man wird nicht darum herum kommen, zentrale Fragen der Anwendbarkeit in zeitlicher Hinsicht durch die Gerichte klären zu lassen; Pontresina z.B. hat auch schon hängige Baugesuche aufgrund des Abstimmungsresultats kurz danach materiell abgewiesen...