Das Bundesgericht zieht in seinem neuesten Entscheid 1C_100/2020 - eben gerade zugestellt - ein klares Fazit:
Die Stadt Zürich (Stadtrat und Gemeinderat) hat bei der Festsetzung der BZO im angefochtenen Bereich mit einer ISOS-Festlegung «STRUKTUR» - mit Erhaltungsziel A: SUBSTANZ - diese Einstufung schlicht ignoriert:
Das Verwaltungsgericht habe die konkrete Zonierung zu Recht aufgehoben:
Die Stadt Zürich muss nun endgültig diese nutzungsplanerische Festsetzung des betroffenen Bereichs mit der konkreten ISOS Baugruppe erst einmal bundesrechtskonform nachholen: Erhebungen und entsprechende Abwägungen und Beurteilungen vor dem Hintergrund der hohen ortsbildnerischen Schutzwürdigkeit anstellen - und NEU zonieren.
Eine schallende Ohrfeige v.a. für den Stadtrat Zürich, die vorbereitende Exekutive - wenn man bedenkt, welchen enormen personellen Aufwand diese Stadtverwaltung betrieb, und welche Aktenberge sie hierzu produzierte: Zum Teil nur formeller Schein und ohne materielle, substanzielle Befassung mit der konkreten Materie des ISOS!
Zuletzt noch ein heillos überforderter Gemeinderat, dessen Mehrheit die Anträge dieser Stadtverwaltung abnickte…
Der Bundesgerichtsentscheid ist endgültig.
Pikant:
Der Stadtrat Zürich hat mittlerweile in dieser schützenswerten ISOS-Baugruppe mit der Inventar-Entlassungs-Sense diverse potenzielle Schutzobjekte eliminiert… Sogar Objekte im Eigentum der Steuerzahler: Zum Abbruch freigegeben. Ein weiteres Beispiel einer gewissen Arroganz vor dem Bundesrecht.
Bundesgerichtsentscheid 1C_100/2020
(vgl. auch bereits der nun bestätigte Verwaltungsgerichtsentscheid und der diesbezgl. Artikel in der NZZ)