Das Bundesgericht desavouiert die kantonalen Gerichte in einer geschmäcklerischer Weise, die hier konkret, von der lediglich zur Willkürprüfung berufenen letzten Instanz, nicht überzeugt.
Im Resultat sind hier einzelne Nachbarn in einem ganzen Stadtteil - was zusätzlich irritiert - mit Rügen der „willkürlichen“ Verletzung von solchen kantonalen Normen durchgedrungen, welche gar keine direkte Schutzwirkung zu ihren Gunsten entfalten wollen (Stadtplanung, Quartier-Ästhetik; Immissionsschutz von künftigen Bewohner der -verweigerten- Arealüberbauung):
Das sie schützende Bundesgericht schwingt sich, zusammen mit diesen Nachbarn, dergestalt zum
„besseren Stadtplaner“ empor ...
Der ausführliche Urteils-Kommentar in den Beilagen (mit den Entscheiden):
Ausf. Kommentar Entscheide Baurekursgericht, Verwaltungsgericht, Bundesgericht