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Zweitwohnungsstopp --> Bauboom --> Aufweichung Gewässerschutzgesetz

Neu sind Gewässerkorrekturen für Deponien f. unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial möglich: Der Bauboom hat in Fremdenverkehrsorten mit  der Annahme der Zweitwohnungsinitiative noch  einen Schub erhalten: Der Bedarf an Deponieraum - wohl nahe bei den Ferienorten (in den Gebirgstälern...!) ist offenbar insbesondere im Kanton Bern gestiegen. Was in Bern benötigt wird, soll auch die ganze Schweiz beglücken: Nach der Berner Standesinitiative, welche nun auch den Segen des Bundesrates (7.11.2012) erhalten hat, sollen in Zukunft Fliessgewässer (in der ganzen Schweiz) verlegt werden können, falls dies zur Errichtung einer entsprechenden (besonderen) Inertstoffdeponie mit ausschliesslich unverschmutztem Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial erforderlich ist (neu Art. 37 Abs. 1 lit. b GSchG). Sämtliche übrigen Anforderungen des/r USG /TVA betreffend Errichtung sind natürlich einzuhalten (Standort, Errichtung, Abschluss etc.; vgl. Anhang 2 TVA).

Die berechtigte Frage, ob diese eher kantonal/regional relevante Frage - und wohl temporäre Problemstellung - wirklich eine Revision des GSchG benötigte, erübrigt sich: Letztere wird Rechtswirklichkeit.