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Revision UVPV: UVP-Pflicht per 1.10.2015 auf zusätzliche Anlagetypen ausgedehnt

Die neu in die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen aufgenommen Anlagetypen werden von den kantonalen Behörden bewilligt. Der Verwaltungs-Mehraufwand sollte gering sein, da es sich mehrheitlich um Anlagen handelt, die in der Schweiz nicht häufig vorkommen. Durch die Neuaufnahme der Industrieanlagen in den Anhang UVPV sind die entsprechenden, wenigen Unternehmen betroffen. Die Inkrafttretung ist auf 1. Oktober 2015 vorgesehen; bereits hängige Gesuche sollen nach bisherigem Recht beurteilt werden.