Altlastensanierung: Bundesrat schlägt dem Parlament Ergänzung des USG vor.
Neu: Sicherstellungspflicht Sanierungskosten; Genehmigungspflicht bei Veräusserung bzw. Teilung von Verdachtsflächengrundstücken?
Die rund 4000 Altlasten, welche heute durch den Austritt von Schadstoffen sanierungsbedürftig zu sein scheinen, sollen bis 2025 detailliert untersucht, überwacht und saniert werden. Die Kosten dafür werden auf über 5 Milliarden Fr. geschätzt.
Künftig sollen die Kantone von den Verursachern frühzeitig die Sicherstellung der Kosten verlangen können. Zudem ist vorgesehen, für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte eine kantonale Bewilligungspflicht einzuführen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) schlägt eine entsprechende Änderung des Umweltschutzgesetzes vor. Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 14. November 2012 die von der UVEK-S vorgeschlagene Anpassung des Umweltschutzgesetzes. Es sei wichtig, dass das Kausalitätsprinzip angewendet werde, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.