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Gemeinderat und Stadtrat Zürich: Nutzungsplanerisches Geschenk an Privatschule war rechtswidrig, gemäss Verwaltungsgericht des Kantons Zürich:

Der festgesetzte Zusatz-Baubereich in der Kernzone "Platte" in Hottingen ist aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht beurteilt in seinem neuesten Entscheid vom 29. Juli 2021 Rügen der Beschwerdeführenden - gegen das Baurekursgericht , gegen den Gemeinderat und gegen den Stadtrat sowie gegen die Baudirektion …! - als begründet:

Die Festsetzung eines 2. zusätzlichen Baubereichs für ein die Kernzonen- und Schutz-Struktur des Geviertes zerstörendes, zusätzliches Schulhaus in der Kernzone Hottingen wurde aufgehoben!

Auch diese Nutzungsplanungs-Festlegung von Gemeinderat und Stadtrat Zürich sind desavouriert - beide müssen neu über die Bücher:

Den Kernzonen- und ISOS-Gedanken auch dort ernst nehmen, wo eine Privatschule mit besonderen Verbindungen zur Verwaltung sich zu Lasten des Wohngebietes ausbreiten möchte…

VB.2020.00720 29. Juli 2021 (noch nicht publiziert; nur von der Privatschule angefochten vor Bundesgericht)