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Gestaltungspläne Hochschulgebiet: Aufhebung infolge fehlender formeller Koordination; planungsrechtliche "Salami-Taktik" im Wohngebiet Platte.

Das Baurekursgericht hebt drei angefochtene kantonale Gestaltungspläne "Hochschulgebiet" auf.

Darunter befindet sich auch der nördlich an die neue Kernzone Platte angrenzende "Gestaltungsplan Wässerwies"; das Baurekursgericht deckt die rechtswidrige Präjudizierung der nutzungsplanerischen Grundlage und die mangelhafte (formelle) Koordination, welcher dieser kantonalen Festlegung zugrunde liegen, in einem neuesten Entscheid vom 23.3.2018 nüchtern und schonungslos auf; dies auch gegen die Stadt Zürich, welche das rechtswidrige Vorgehen verteidigt hat.

Die BZO-Grundlage dieser kantonlen Gestaltungspläne soll ja erst durch die Teilrevision BZO Hochschulplangebiet geschaffen werden (Überweisung an den Gemeinderat erst gerade erfolgt); die kantonalen Gestaltungspläne haben sich formell (insb. zeitlich) und inhaltlich an diese künftig vom Gemeinderat der Stadt Zürich erst zu beratende und festzusetzende Nutzungsplanung zu halten.

Und diese Inhalte werden - und zwar zentral hinsichtlich des mit der Hochschukplanung untrennbar verbundene Themas des Wonschutzes ausserhalb dessen Perimeters - dort noch "zu Reden" geben:

Die Teilrevision "BZO Hochschulplangebiet Zürich - Zentrum" erscheint als planungsrechtliche  "Wohnschutz-Mogelpackung":

Im von der Teilrevision betroffenen Gebiet, das zusätzlich die erst gerade neu zonierte Kernzone Platte betrifft, sollen drei 0%-Wohnanteil-Liegenschaften auf 90% zurückgesetzt werden: Es handelt sich um drei inventarisierte, nicht ausbaufähige kleinere und mittlere Denkmalschutz-Objekte von lediglich total rund 900-1200 m2 potenzieller Wohn-Geschossfläche; - aber schon mit der Teilrevision Hochschuplanung sollen im Perimeter - aber im Gebiet Platte - rund 120’000 m2 an potenzieller Wohngeschossfläche (rund 4600 m2 WAP-geschützte Wohnzone; Careum) vernichtet werden.

Zudem:

Mit der BZO 2016 wurden hier im Wohnschutzgürtel Platte-/Pestalozzi/Freiestrasse im Widerspruch zum kant. Richtplan bereits schon über ca. 10'000 m2 an 90%-geschützter Pflichtwohnanteils-Geschossfläche durch Herabsetzung vof 0% vernichtet: Planungsrechtliche Geschenke an Privatschulen einerseits. Zudem entledigte sich der Kanton Zürich 2013 - also vorab - schon einmal seiner Wohnraum-Rückführungspflicht, indem er z.B. Haus Plattenstrasse 52 - eine rückführbare und daher der Wohnnutzung zurückzuführende Wohnliegenschaft, die er Wohnzweck-entfremdet schulisch nutzte - einfach einer Privat-Schule abgetreten hatte: Ohne Ausschreibung tauschte er sie mit einer Wohnliegenschaft einer Privatschule - die er künftig ebenfalls Nichtwohn-nutzen wird: Statt Wohnraumrückführung erfolgte hiermit also eine doppelte Vernichtung.

Man erkennt hieraus keine vollständige raumplanungsrechtliche Koordination oder anderweitige Abstimmung mit den übergeordneten Interessen und Festlegungen.

Mit der BZO 2016 wurden im Kernzonegebiet Platte vorab Wohnschutz-Gebiete (90%-Flächen) grossflächig vernichtet (0%-Festsetzung) und - zusätzlich - erheblich nicht zurückgeführt. Mit einer RPG-konformen Nutzungsplanung hat auch dies jedenfalls wenig zu tun; sondern - hier - mit planungsrechtlich sonderbaren und vom Lobbying beherrschten Vorgehen einer städtischen Verwaltung..

Passend dazu beschloss der überforderte Gemeinderat mit einem "Zufallsmehr"-Stichentscheid des - inzwischen von den Wahlen weggespülten - Ratspräsidenten den 0%-WAP-Herabsetzungs-Entscheid ...

Kant.GestaltungsplaeneHochschulgebiet_BRGEI_0029-0031-2018_23.3.2018