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Attikageschoss ist nicht gleich Attikageschoss: Begrenzung der Privilegierung

Das Baurekursgericht bestätigt dessen Praxis zu § 292 PBG:

Das in drei Teilen gegliederte Attikageschoss hielt die Drittelsregel entgegen der kommunalen Baubehörde nicht ein - und ist deshalb als Vollgeschoss anrechenbar, verletzt die Gebäudehöhe und das Grundstück ist übernutzt; der Nachbarrekurs wurde gutgeheissen, und die Baubewilligung wurde aufgehoben.

Die Begrenzung mittels der subsidiär geltenden kantonalen Drittelsregelung ist eine ästhetisch motivierte grundlegende Baubeschränkungsnorm.

BRGE IV Nr. 0029/2017 vom 16. März 2017