Verwaltungsgericht: Glockenschlag kommt gegen Nachtruhe nicht an (...im Gegensatz zur Beschallung der ganzen Stadt Zürich mit Fluglärm ...)
Das Verwaltungsgerichts hat entschieden: Von 22 Uhr bis 7 Uhr dürfen die Kirchenglocken der reformierten Kirche in der Zürcher Seegemeinde Wädenswil künftig nur noch jede volle Stunde schlagen – und nicht mehr wie bisher im Viertelstundentakt. Dem Gerichtsentscheid vorausgegangenen war die Beschwerde eines Ehepaars, das seit einigen Jahren rund 200 Meter (!) vom Kirchturm entfernt wohnt. Bereits das Baurekursgericht hatte den Rekurs der Nachbarn gutgeheissen. Die Argumentation der Kirchgemeinde half nicht: Der Glockenschlag habe eine «lange und wertvolle Tradition»; und: Das Ehepaar sei im Wissen um den nächtlichen Glockenschlag in die Gegend rund um die Kirche gezogen: Beides gewichtete das Gericht nicht entscheidend.
In einem vor Jahren ergangenen Entscheid holte sich das Verwaltungsgericht sogar bein Glockengiesser noch einen Katalog von Emissions-Verminderungsmassnahmen bei der Glocke/dem Glockenturm ein ...; ob solche hier etwas genützt hätten, ist offen. Damals äusserte sich der GIockengiesser wie folgt:
Als effizienteste Lösung zur Dämpfung des Glockenschalls komme die Reduktion der Schallöffnungen in Frage. Diese seien normalerweise komplett offen. Hierzu bestünden drei Möglichkeiten. Erste Variante sei der Einbau von Holzschallleitern mit schrägen Lamellen gegen aussen und innen geschlossenen vertikalen Platten. Zweite Variante sei der Einbau von Acrylscheiben mit definierter Dicke. Schliesslich sei eine Reduktion der Schallöffnungen durch Glasscheiben möglich. Eine Verbesserung des Glockenklangs könne durch den Einbau von Schwingungsisolationen für den Glockenstuhl erzielt werden. Dabei würden auf einem Betonsockel stehende Glockenstühle abgehoben und auf Schwingungsisolationen gesetzt; damit reduziere sich der Körperschall. Rund ein Drittel der Schwingungsenergie, welche im Glockenstuhl aufgebaut werde, baue sich in den Lagern ab. Akustisch bewirke eine Isolation zudem eine weichere Klangqualität der Glocken. Falls eine bedeutende Dämpfung gefordert sei, erbringe eine Isolation jedoch nicht die entsprechende Zielerreichung.
Und - jedenfalls:
Die Reduktion der Schallöffnungen gehe einher mit einer Reduktion der Hörbarkeit der Glocken und des Stundenschlags: Gerade der Sinn desselben...
sic!