Quartier Hottingen und BZO Zürich: Aushöhlung der Wohnzone mittels Zonenplanung (Kernzone) und Ausnahmebewilligungen vom WAP
Streitgegenstand war die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Wohnanteils von 90% bei der Erstellung eines Schulhauses für die Oberstufe: Eine weitere Privat-Schule sollte auf Kosten von wertvollem Wohnraum im Plattenstrasse-Quartier von Hottingen Platz nehmen.
Die Vorinstanz begründete die Ausnahmesituation damit, dass diese Privatschule (die private Steiner Schule) bereits in anderen Gebäuden an der betreffenden Strasse ihre Unterrichtstätigkeit ausübe und der strittige Neubau damit standortgebunden sei.
Direkt betroffene Nachbar-Grundeigentümer mit Wohnliegenschaften wehrten sich mit Erfolg dagegen:
Das Baurekursgericht kam zum Schluss, dass die Nähe zur bisherigen Schule für das geplante Schulhaus für die Oberstufe nicht erforderlich sei.
Resultat: Gutheissung der Nachbarrekurse und Aufhebung der Baubewilligung.
Dieser Entscheid BRGE I Nrn. 0170-0172/2016 vom 25. November 2016 wurde mittels Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergezogen; der Entscheid steht noch aus.